shimes (KALMBACHER)

Kosten


Honorar für psychotherapeutische Leistungen

Das Honorar beträgt EUR 100 je Stunde. Die Sitzungsdauer beträgt 1 bis 1 ½ Stunden. Dies wird individuell vereinbart.

Es handelt sich um eine Privatpraxis. Sie selbst bestimmen die Häufigkeit und Anzahl der Sitzungen und beenden die Behandlung, wenn sie selbst dies entscheiden. Sie müssen nicht warten, bis die Krankenkasse der Behandlung zustimmt und wählen selbst die Behandlungsmethode. Behandlungen durch den Heilpraktiker sind grundsätzlich keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie bezahlen am Ende der Sitzung in bar oder mit Girocard und erhalten eine Quittung. Bei Online-Sitzungen (Videosprechstunde) erhalten Sie eine Rechnung per eMail. Diese ist sofort fällig.

Abrechnung bei privaten Krankenkassen

Ich bin zugelassen als Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie. Bei Einzeltherapien sind anteilige Kostenübernahmen möglich, wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, die Leistungen für Heilpraktiker abdeckt. Die Krankenkassen erstatten Leistungen vielfach nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Die Höhe der Kostenerstattung ist abhängig von Ihrer Versicherung.

Die Leistungen nach GebüH wurden seit 1985 nicht angepasst. Da ein wirtschaftlicher Betrieb der Praxis auf Grundlage dieser Gebühren nicht möglich ist, rechne ich nicht nach diesem GebüH ab. Es gilt die individuelle Honorarvereinbarung. Ich bin gesetzlich dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass mein Honorar die Beträge des GebüH übersteigt.

Abrechnung bei gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen schließen Heilpraktiker generell von der Kassenzulassung aus. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Psychotherapie bei Therapeuten ohne Kassenzulassung nur bei besonderen Vorraussetzungen im Kostenerstattungsverfahren genehmigen. Dieses Verfahren unterliegt bestimmten Vorraussetzungen. Unter anderem müssen Sie nachweisen, dass sie erfolglos versucht haben, einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung zu bekommen, und dass die Behandlung nicht aufschiebbar ist. Das kann in besonderen Fällen möglich sein und ist im Einzelfall zu prüfen. Ich kann dazu keine verlässlichen Angaben machen.

Weitere Informationen zur Kostenerstattung


Privat oder Kasse?

Ich stelle Ihnen eine Privatrechnung gemäß meiner eigenen Honorarliste aus. Sie können diese Rechnung bei einigen privaten Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen einreichen. Informieren Sie sich vorab, ob die Möglichkeit der Kostenerstattung besteht und welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen.

Im Einzelfall ist die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen im ausservertraglichen Kostenerstattungsverfahren möglich. Hierzu gelten besondere Vorraussetzungen und es muss rechtzeitig vor Beginn der Therapie ein entsprechender Antrag vom Patienten gestellt werden. Sollten Sie eine entsprechende Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse erwägen, stimmen Sie bitte Ihre Vorgehensweise mit mir ab.

Selbst zu zahlen hat Vorteile


1) Als Kassenleistung sind nur bestimmte psychotherapeutische Verfahren zugelassen. Als Selbstzahler entscheiden Sie sich eigenverantwortlich für die Methode Ihrer Wahl. In meiner Praxis kommen Verfahren zur Anwendung, die von Psychotherapeutenkammern als Fort-/Weiterbildungen akkreditiert wurden.

2) Wenn bekannt ist, dass Sie bereits psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch genommen haben, kann es sein, dass Risikoaufschläge verlangt werden können beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung, einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die meisten meiner Klienten bezahlen die Behandlung selbst.
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Volker Kalmbacher
Sophienstraße 169
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